Ausbildung
Flughelfer Weiterbildung
20.05.11
Der Abtenauer Flughelfer HBm Peter Pindl startete um 7.00 Uhr mit den Flughelfern aus Kuchl, Golling und Scheffau in Richtung Lungau. Nach dem Eintreffen der 24 Flughelfer aus den Bezirken Tennengau, Flachgau und Lungau am Flughafen Mauterndorf, eröffnete Ausbildungsleiter Hannes Hochradl um 9.00 Uhr den Fortbildungslehrgang.
Anschließend wurden die Flughelfer speziell am Hubschrauber S70 Black Hawk eingeschult.
Die Themen waren Sicherheit am Landeplatz, Verhalten an Bord, Flugeinsatz aus Sicht des Piloten sowie Einsatzbeispiele und Erkenntnisse.
Nach einer kurzen Pause erfolgte die praktische Einweisung der Lehrgangsteilnehmer am Black Hawk durch die Piloten mit anschließenden Übungen im Flugbetrieb wie Auswahl von Landeplatz Tal und Berg, Einweisung am Landeplatz, Personentransport, Wassertransport mit SEMAT 3000 und Materialtransport. Anschließend wurde der Windenbetrieb beim Hubschrauber Alouette 3 besprochen.
Nach einer kurzen Mittagspause begann um 13.00 Uhr die Bezirkswaldbrandübung Lungau. Übungsannahme war ein Hüttenbrand mit Ausbreitung auf den angrenzenden Wald am Fanninberg. Bei einem kurzen Briefing mit den Piloten und den Einsatzleitern wurden die Aufgaben der Flughelfer festgelegt. Als drittes Luftfahrzeug traf die Ecureuil AS 350B2 ein und führte den Personentransport und Erkundungsflüge durch.
Die Übung war für die Flughelfer sehr lehrreich und man konnte so die bereits mehrmals beübten Szenarien im "Einsatz" unter Beweis stellen.
Info Flughelfer:
Feuerwehr-Flughelfer sind speziell ausgebildete und ausgerüstete Feuerwehrmänner, welche die Besatzungen und das Bodenpersonal von Luftfahrzeugen, die für die Feuerwehr eingesetzt werden, unterstützen.
Als Flughelfer dürfen nur solche Feuerwehrmänner eingesetzt werden, die eine Flughelferausbildung absolviert haben und alle 2 Jahre eine Weiterbildung besuchen.
Aufgaben der Flughelfer sind:
• Erkunden und Vorbereitung von Hubschrauberlandeplätzen.
• Räumen und Freihalten der Hubschrauberlandeplätze. Absperren der Landeplätze.
• Meldung von Flughindernissen in den Landeplatzbereichen und im Einsatzraum an den fliegerischen Einsatzleiter oder an den Piloten.
• Meldung von erkannten Gefahren für den Luftfahrzeugeinsatz an den fliegerischen Einsatzleiter oder an die Piloten. Einweisen von Hubschraubern.
• Herstellen der Funkverbindung zu den eingesetzten Luftfahrzeugen.
• Mitteilung von Zielpunkten an den fliegerischen Einsatzleiter oder erforderlichenfalls an die Piloten.
• Vorbereiten von Personen und Lasten für den Lufttransport als Außen- und Innenlast (Gewicht, Maße).
• Überwachen von Personen und Gerät am Boden (zugewiesene Bereiche, Vorbeugen gegen Hochwirbeln von Gegenständen).
• Arbeiten mit dem Personenrettungsnetz.
• Beobachten und Melden aus der Luft. Mithilfe beim Be- und Entladen von Lasten.
• Einhängen von Außenlasten.
• Wegführen von Evakuierten aus dem Landeplatzbereich.
• Arbeiten am Löschwasserbehälter und am Löschwasser-Transportbehälter.
• Befüllen der Wasserbehälter von Flugzeugen.
• Kenntnis der Bestimmungen, denen Transportbehelfe und Feuerwehr-Flugausrüstung entsprechen müssen.










